Das australische Gesundheitsministerium hat die Regierung gebeten, weitere Anleitungen zur korrekten Anonymisierung bereitzustellen, in der Hoffnung, dass solche Ratschläge gegeben werden, wenn der Privacy Act 1988 überarbeitet wird.
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Health sagte in einer Einreichung [PDF] zu einer laufenden Überprüfung des Gesetzes durch die Generalstaatsanwaltschaft, dass die Anonymisierung von Daten angesichts des Risikos einer erneuten Identifizierung ein komplexer Bereich sei.
„Insbesondere angesichts der wachsenden Nachfrage nach Zugang zu Daten des öffentlichen Sektors auf sehr granularer Ebene und nach Verknüpfung mit anderen Datensätzen“, heißt es darin.
Die Abteilung sagte, dass das Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) zwar Leitfäden zur Anonymisierung veröffentlicht habe, Datenverwalter jedoch möglicherweise immer noch Fachexpertise einholen müssen, um sicher zu sein, dass die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Identifizierung “insbesondere” gering ist angesichts der Fortschritte bei den Datenanalysetechnologien”.
“Die Abteilung ist der Ansicht, dass alle Änderungen des Datenschutzgesetzes, die zusätzlichen Schutz in Bezug auf anonymisierte, anonymisierte und pseudonymisierte Informationen erfordern, … durch geeignete Anleitung und Fachwissen unterstützt werden, damit die Umsetzung effektiv ist”, heißt es darin.
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Die Abteilung hat diese Bedenken neben dem Problem der genomischen Informationen geäußert.
“Genomic Informationen fallen nur in den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes, wenn sie der Definition von personenbezogenen Daten in § 6 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes entsprechen, was insbesondere im Zusammenhang mit dem für Genomik erforderlichen Datenaustausch und Verknüpfungsaktivitäten eine Herausforderung darstellen kann“, erklärt.
„Es besteht Unsicherheit und Inkonsistenz bei der Anwendung des aktuellen Tests, ob sich die genomischen Informationen ‚über‘ eine Person beziehen, die ‚vernünftig identifizierbar‘ ist. In diesem Fall fallen sie in den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes.“
Laut Health ist es daher schwierig zu beurteilen, wann eine Person durch genomische Informationen angemessen identifizierbar ist, insbesondere da Daten zwischen verschiedenen Sammlungen mit unterschiedlichen Datenverknüpfungsmöglichkeiten verschoben werden.
„Ein solcher Mangel an Klarheit stellt wahrscheinlich ein Hindernis für die Aufnahme klinischer Genomforschung und -dienstleistungen dar, da Einzelpersonen möglicherweise nicht bereit sind, ihre Genominformationen weiterzugeben“, heißt es darin.
Im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Bereitstellung angemessener Informationen für Einzelpersonen und der Minimierung des regulatorischen Aufwands stellte Health fest, dass derzeit bis zu 10 verschiedene Anforderungen in das Australian Privacy Principle (APP) 5 aufgenommen werden könnten – APP 5 erfordert eine APP-Einheit, die personenbezogene Daten sammelt Informationen über eine Person, um angemessene Schritte zu unternehmen, um die Person entweder über bestimmte Angelegenheiten zu informieren oder sicherzustellen, dass die Person sich dieser Angelegenheiten bewusst ist.
“Die Abteilung würde geeignete Maßnahmen zur Vereinfachung dieses Prozesses weitgehend unterstützen, einschließlich zusätzliche Leitlinien zum Geltungsbereich von APP 5-Hinweisen, die Rolle übergreifender Datenschutzhinweise bei der Sensibilisierung von Einzelpersonen für APP 5-Angelegenheiten und die Entwicklung einer Standardform von Worten, um APP-Unternehmen bei der Einhaltung der APP 5-Verpflichtungen zu unterstützen“, schrieb sie.< /p>
„Darüber hinaus würde die Abteilung alle geeigneten Maßnahmen unterstützen, die dazu beitragen, klarzustellen, wie der primäre Zweck der Erhebung interpretiert werden sollte, insbesondere wenn es mehrere Zwecke geben könnte, für die personenbezogene Daten gesammelt werden.“
Die Die Abteilung sagte, sie würde alle geeigneten Maßnahmen zur Vereinfachung des für APP 5 relevanten Meldeverfahrens begrüßen, insbesondere die Entwicklung eines standardisierten Melderahmens.
Es sagte auch, dass Anforderungen, eine spezifischere und ausdrücklichere Zustimmung in Bezug auf die Zwecke einzuholen, für die Informationen gesammelt, verwendet oder weitergegeben werden, der Abteilung mehr Klarheit über die Verpflichtungen im Umgang mit personenbezogenen Daten verschaffen würden.
„Die Möglichkeit, personenbezogene Daten für zum Zeitpunkt der Erhebung unvorhergesehene sekundäre Zwecke zu verwenden oder offenzulegen, bietet sowohl der Regierung als auch der australischen Öffentlichkeit einen erheblichen Vorteil, indem sie beispielsweise die kontinuierliche Verbesserung und Bewertung der Umsetzung von Richtlinien erleichtert und das Risiko von Benachteiligungen von Einzelpersonen verringert Bereitstellung von Dienstleistungen, indem sie nicht die entsprechende Zustimmung erteilt haben”, fügte sie hinzu.
“Die Abteilung ist sich der Notwendigkeit bewusst, sich vor Funktionseinbrüchen zu schützen und gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität in Bezug auf unvorhergesehene, aber vorteilhafte sekundäre Verwendungen oder Offenlegungen zu bieten.”
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