Mark Zuckerberg und Sundar Pichai waren laut Gerichtsakten an einer geheimen Werbeabsprache beteiligt

0
151

Am Freitag veröffentlichte eine Koalition von Generalstaatsanwälten unter der Führung des texanischen Generalstaatsanwalts Ken Paxton eine neue Kartellbeschwerde (PDF) gegen Google, in der weitere Einzelheiten zu den mutmaßlichen Absprachen des Unternehmens mit Facebook auf den Märkten für programmatische Werbung aufgeführt sind. Die Einreichung wurde zuerst von Politico gemeldet.

Die erste im November eingereichte Beschwerde (PDF) behauptete eine umfassende Absprache zwischen den beiden Unternehmen, insbesondere in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Codenamen „Jedi Blue“. sah, wie sich die Unternehmen zusammenschlossen, um die Bietpraktiken für Header einzuschränken.

„Das ist strategisch eine große Sache“

Unter Berufung auf interne E-Mails zeigt die Beschwerde vom Freitag, dass der Jedi-Blue-Deal auf höchster Ebene beider Unternehmen geprüft wurde, unter persönlicher Beteiligung von Sundar Pichai, Sheryl Sandberg und Mark Zuckerberg. In einer E-Mail an Zuckerberg sagte Sandberg dem CEO: „Das ist strategisch eine große Sache.“ Insbesondere bezieht sich die Einreichung auf Zuckerberg und Sandberg mit ihren Berufsbezeichnungen, schwärzt jedoch ihre Namen.

Die rechtlichen Implikationen der Anschuldigungen sind immer noch umstritten, und die Unterscheidung zwischen normalen Geschäftspraktiken und Anti- Konkurrenzverhalten wird vor Gericht heiß diskutiert. Dennoch gelingt es den Generalstaatsanwälten, eine Reihe von Momenten auszugraben, in denen sich die beiden Werbegiganten zu einem kollaborativen Duopol niederzulassen scheinen.

In einer besonders unangenehmen Passage zitiert die Beschwerde eine E-Mail aus dem Jahr 2015, in der „Google-Mitarbeiter ihre Befürchtung äußerten, dass Googles Austausch möglicherweise irgendwann in der Zukunft tatsächlich mit anderen Börsen konkurrieren müsste“.

Ein Großteil des Falls beruht auf den Zugeständnissen, die Google Facebook angeblich im Zuge der Jedi-Blue-Vereinbarung gemacht hat, einschließlich niedrigerer Gebühren und längerer Timeout-Limits bei Börsengeboten. Ein neu nicht bearbeiteter Teil der Beschwerde behauptet, dass die Zugeständnisse Facebook einen klaren Vorteil beim Gewinnen von Auktionen verschafft hätten.

Eine Facebook-Studie aus dem Jahr 2019 ergab, dass Facebooks Gebote für In-App-Impressionen in von Google durchgeführten Auktionen häufiger den Zuschlag erhielten als auf jeder anderen Plattform. Gleichzeitig war der durchschnittliche Preis, den Facebook pro In-App-Impression zahlte, in von Google durchgeführten Auktionen niedriger als auf jeder anderen Plattform. Dies wäre, gelinde gesagt, ein verwirrendes Ergebnis, wenn Facebook in allen Auktionshäusern dem gleichen Wettbewerb um Inventar ausgesetzt wäre.

Der Fall ereignet sich inmitten einer Reihe von Kartellverfahren gegen Facebook Google, einschließlich paralleler Kartellverfahren, die sich auf Suchmanipulationen und die Verwaltung des Google Play Store konzentrieren. Aber die von Texas angeführte Beschwerde ist wohl die wichtigste für das Unternehmen und konzentriert sich auf die programmatischen Werbenetzwerke, die seit langem den Großteil der Einnahmen des Unternehmens ausmachen.

Google hat nicht sofort darauf reagiert eine Bitte um Stellungnahme, beschrieb die Beschwerde jedoch in einer Erklärung gegenüber Politico als „voller Ungenauigkeiten und ohne rechtliche Grundlage“.